Jeder Patient erhält eine detaillierte Rechnung nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), unabhängig von seinem Versicherungsstatus. Der Patient haftet persönlich für die Kosten der Behandlung, dies sieht auch der mit ihm geschlossene Behandlungsvertrag vor. Selbstverständlich erhält jeder Patient einen Kostenvoranschlag für den geplanten Eingriff. Eine rein kosmetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit wird im Regelfall von keiner Krankenkasse erstattet. 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: dann treten Sie als "Selbstzahler" auf, da die Kosten aus einer nach der GOÄ erstellten Rechnung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse i.d.R. nicht erstattet werden. Eine privatärztliche Untersuchung gibt Ihnen aber u. a.  die Möglichkeit, sich vollumfassend untersuchen und beraten zu lassen ohne lästigen Zeitdruck. Am Ende des Termines werden alle Ihre Fragen geklärt sein - versprochen. Je nach Untersuchung, Region etc. liegen die Kosten hierfür ab ca. 60,- €. Im Einzelfall können auch gesetzlich Versicherte beispielsweise einen Teil der Behandlungkosten (auf Antrag und nach individueller Prüfung der gesetzlichen Krankenkasse) erstattet bekommen.  

Wenn Sie privatversichert und/oder beihilfeberechtigt: der Anspruch auf Kostenerstattung ergibt sich aus dem Vertrag mit ihrer Privatversicherungs-Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. In der Regel werden alle von uns angebotenen Therapieverfahren (z. B. der hochmoderne ELVeS Radial-Laser, die Mikroschaum-Sklerosierung, die Schmerzbehandlung nach FDM...) von den Privaten Krankenkassen übernommen. 

 

 

 

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