Allgemeine Hinweise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website die männliche Form („Patient“) verwendet. Selbstverständlich sind damit Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Unabhängig vom Versicherungsstatus werden sämtliche Leistungen nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Jeder Patient erhält hierzu eine transparente und nachvollziehbare Rechnung. Vertragspartner und damit Kostenschuldner ist grundsätzlich der Patient im Rahmen des mit der Praxis geschlossenen Behandlungsvertrages.
Vor geplanten Eingriffen oder umfangreicheren Behandlungen erstellen wir Ihnen selbstverständlich einen individuellen Kostenvoranschlag, damit Sie bereits im Vorfeld volle Transparenz über die zu erwartenden Kosten erhalten.
Bitte beachten Sie, dass rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet werden.
Informationen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Sämtliche ärztlichen Leistungen werden in unserer Praxis nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die Erstattung erfolgt entsprechend den vertraglichen Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise den Bestimmungen Ihrer Beihilfestelle.
Wir setzen ausschließlich auf bewährte, medizinisch etablierte Diagnose- und Therapieverfahren mit klarer wissenschaftlicher Grundlage. Dazu zählen unter anderem die endovenöse Lasertherapie, die Mikroschaum-Sklerosierung, die apparative Lymphdrainage sowie die FDM-basierte Schmerztherapie. Aufgrund ihres anerkannten medizinischen Nutzens werden diese Leistungen üblicherweise von privaten Kostenträgern übernommen.
Gerne erhalten Sie von uns einen individuellen Kostenvoranschlag, damit Sie volle Transparenz über die zu erwartenden Kosten haben.
Informationen für gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Behandlung als Selbstzahlerleistung, da privatärztliche Leistungen, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden, von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet werden.
Eine privatärztliche Untersuchung bietet Ihnen den Vorteil einer umfassenden Diagnostik sowie einer ausführlichen und individuellen Beratung ohne Zeitdruck. Unser Anspruch ist es, Ihre Beschwerden sorgfältig abzuklären und alle relevanten Fragen im Rahmen des Termins umfassend zu beantworten.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen, beispielsweise Ultraschall- und/oder Funktionsdiagnostik, sowie nach dem individuellen Befund. Für eine ausführliche Erstvorstellung liegen diese in der Regel ab ca. 150 €.
In Einzelfällen kann nach vorheriger Antragstellung und individueller Prüfung durch die gesetzliche Krankenkasse eine anteilige Kostenerstattung erfolgen.
Jeder Patient erhält eine detaillierte Rechnung nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Patient haftet persönlich für die Kosten der Behandlung; dies ist Bestandteil des mit ihm geschlossenen Behandlungsvertrages. Selbstverständlich erhält jeder Patient vor dem geplanten Eingriff einen Kostenvoranschlag. Rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation werden im Regelfall von den Krankenkassen nicht erstattet.






